Bedingungen
Um die Antragsstellung einfach, systematisch und papiersparend zu gestalten, nehmen wir Förderanträge ausschließlich online entgegen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Der Antragsteller muss gewährleisten, dass die Fördergelder ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und entsprechend dem genehmigten Projektantrag verwendet werden.
Der Stiftungsvorstand setzt generell voraus, dass der Förderungsempfänger über die für die Projektdurchführung notwendige fachliche und praktische Kompetenz sowie eine funktionierende Organisationsstruktur verfügt. Die beantragten Projekte sollen so vorbereitet und ausgelegt sein, dass die Zielsetzung klar erkennbar und der Erfolg und Wirkung der Maßnahme absehbar ist.
Art und Umfang der Förderung:
Die Förderung im Rahmen der Stiftungszwecke kann je nach Projekt in Form einer Gesamt- oder Anteilsfinanzierung erfolgen. Die finanzielle Förderung von Projekten kann sowohl Sach- als auch Personalkosten beinhalten.