Spenden
Sie möchten spenden? Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
Kontoinhaber: | Werner und Sigrid Frischen Stiftung |
IBAN: | DE34 7012 0400 3257 6220 05 |
BIC: | DABB DEMM XXX |
Ihre Spende kann steuerlich geltend gemacht werden und ist zur Verwendung im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt.
Zustiftungen
Mit einer Zustiftung kann der Zustifter das Grundstockvermögen der Werner und Sigrid Frischen Stiftung erhöhen. In jedem Fall muss auch dieses Kapital dauerhaft und ungeschmälert erhalten bleiben. Es trägt somit ausschließlich zur nachhaltigen Ertragserwirtschaftung und Sicherung des Stiftungszweckes bei. Neben der klassischen Form der Zustiftung kommt auch eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung der Werner und Sigird Frischen Stiftungen in Frage.
Stiftungsfonds
Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich um eine zweckgebundene Zustiftung, die das Grundstockvermögen der Werner und Sigrid Frischen Stiftung erhöht. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds dient zum Beispiel der gezielten Unterstützung eines bestimmten Bereichs aus dem Zweckspektrum oder eines konkreten Einzelprojekts der Stiftung. Dabei kann der Stiftungsfonds Ihren Namen tragen, ohne dass Sie eine eigene Stiftung errichten müssen.
Ein Stiftungsfonds eignet sich bereits für geringere Beträge, die die Errichtung einer Stiftung nicht ermöglichen würden. Allerdings sollte das eingesetzte Kapital so groß sein, dass mit den erzielbaren Erträgen sinnvoll gearbeitet werden kann.
Sie können mit einer Zustiftung ab 25.000,00 EUR Ihren eigenen Stiftungsfonds gründen. Sprechen Sie uns dazu gerne direkt an. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Thomas Bartels oder Herr Matthias Köhler gerne zur Verfügung.